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Verhandlungen und BeteiligungsabschlussWesentliche im LOI festgehaltene Vereinbarungen fließen schließlich in das Vertragswerk ein. Bestandteile des Kaufvertrages sind unter anderem der Anteilserwerb, die Satzung, die Geschäftsordnung des Beirates/Aufsichtsrates und die von Geschäftsführung/Vorstand. Nach einvernehmlichem Abschluss wird der Vertrag vom Notar beglaubigt. |
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