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HANNOVER Finanz
 

 
 

Verhandlungen und Beteiligungsabschluss

Wesentliche im LOI festgehaltene Vereinbarungen fließen schließlich in das Vertragswerk ein. Bestandteile des Kaufvertrages sind unter anderem der Anteilserwerb, die Satzung, die Geschäftsordnung des Beirates/Aufsichtsrates und die von Geschäftsführung/Vorstand. Nach einvernehmlichem Abschluss wird der Vertrag vom Notar beglaubigt.